Sanierung und Restaurierung alter Gebäude
Grundsätzlich zeigen sich Klinkerfassaden sehr widerstandsfähig und robust, sowohl Klinker-Vormauerschalen als auch Riemchen – hier sind alle wichtigen Begriffe über Klinkersteine auf einen Blick zu finden. Demnach treten Schäden an hochwertigen Klinkersteinen in der Regel kaum auf. Gebrannte Klinker haben eine geschätzte Lebensdauer von 100 bis 125 Jahren. Die Aufgabe einer Klinkerfassade ist es, das Gebäude vor äußeren Einflüssen zu schützen.
- Witterung zehrt an einer Klinkerfassade über viele Jahrzehnte
- Sanierung, Renovierung und Restaurierung von Gebäuden im Altbestand
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Unterschied zwischen Schutz und Pflege von Denkmälern
- Denkmalschutz gibt rechtlichen Rahmen für die Denkmalpflege
- Fördermöglichkeiten für Denkmalpflege
- Das müssen Sie beim Restaurieren denkmalgeschützter Immobilien beachten
- Sanierung einzelner Klinkerfassaden
Witterung zehrt an einer Klinkerfassade über viele Jahrzehnte
An alten Gebäuden zeigen sich mit den Jahren Verfallsspuren an der Klinkerfassade, da diese ständig Witterung und Verschmutzungen ausgesetzt ist: Die Fassade wird dreckig; es entstehen kleine bis große Risse an den Klinkersteinen, durch die Feuchtigkeit eindringen kann oder die Fugen beginnen zu bröckeln. Bevor kleinere Schäden sich mit den Jahren zu großen entwickeln, sollte eine Sanierung bzw. Restaurierung der Fassade vorgenommen werden. Dadurch beugt man einem Wertverlust der Immobilie vor – womöglich kann der Wert sogar gesteigert werden.
Restaurierung / Sanierung erhält den monetären und kulturellen Wert von Immobilien
Neben dem finanziellen Werterhalt wird bei einer Restaurierung vorwiegend auf den Erhalt der Architektur und den geschichtlichen sowie kulturellen Hintergrund des Gebäudes Wert gelegt, genauso wie auf den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Zudem werden Gebäude aus öffentlichen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Gründen saniert / restauriert. Für eine erfolgreiche Sanierung bzw. Restaurierung zahlt sich eine hohe Qualität der Klinkersteine natürlich aus. Qualitätsware mit verschiedenen Formaten, Farben, Stilrichtungen, Oberflächen oder Herstellungsverfahren findet man im Sortiment des Klinker-Profis.
Sanierung, Renovierung und Restaurierung von Gebäuden im Altbestand
Gebäude im Altbestand können saniert, renoviert oder restauriert werden. Worin liegt der Unterschied?
Sanierung von Gebäuden
Bei einer Sanierung handelt es sich häufig auch um eine Modernisierung. Grundsätzlich liegt ein Schaden vor, der behoben werden muss. Dadurch soll das Gebäude erhalten und seine Existenz verlängert werden. Nimmt man eine Sanierung vor, tauscht man verschiedene Elemente des Hauses und erneuert diese. Der Wert und die Qualität des Lebens in dem Gebäude steigen nach einer Sanierung.
Renovierung von Gebäuden
Die Renovierung wird eingesetzt, wenn kleinere Mängel am Haus behoben werden. Abnutzungserscheinungen und daraus bestehende Schäden werden repariert. Sind also erste Abnutzungserscheinungen an der Klinkerfassade aufgetreten, werden diese durch eine Renovierung ausgebessert.
Restaurierung von Gebäuden
In Bezug auf denkmalgeschützte Gebäude fällt der Begriff Restaurierung. Bei einer Restaurierung wird die originale Bausubstanz erhalten und das Leben in der Immobilie oder die Nutzung des alten Gebäudes wieder ermöglicht. Ebenso werden die technischen Mittel wieder hergestellt. Vor allem der Charakter der Immobilie soll erhalten bleiben. Bei der Restaurierung liegt das Hauptaugenmerk nicht auf Modernisierung oder Komfort: Eine Sanierung ist bei einer Restaurierung im Grunde also nicht vorgesehen. Denkmalgeschützte Gebäude, die nach der Restaurierung wie ein Neubau wirken, passen nicht in das Gesamtbild. Unter Umständen kann eine energetische Sanierung jedoch erlaubt sein. Wichtig ist, dies immer vorher mit den zuständigen Behörden abzusprechen. Eine Restaurierung ist häufig sehr zeitaufwendig und kostspielig.
Denkmalschutz und Denkmalpflege
In Deutschland stehen derzeit etwa fünf Prozent aller Altbauten bis 1978 unter Denkmalschutz. Ältere Gebäude und ihr Mauerwerk erzählen Geschichten über politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, von Menschen, die in ihnen gelebt und von Orten, die früher existiert haben. Durch den Erhalt dieser geschichtsträchtigen Gebäude wird eine alte Kultur bewahrt. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege leisten wertvolle Arbeit, um diese Gebäude erhalten zu können.
Unterschied zwischen Schutz und Pflege von Denkmälern
In der Denkmalpflege geht es vorwiegend darum, das Denkmal aufrechtzuerhalten – technische, handwerkliche und künstlerische Aspekte werden dabei berücksichtigt. Der Denkmalschutz kümmert sich um alle rechtlichen Dinge – Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die eingehalten werden müssen. Der Denkmalschutz ist sozusagen dafür verantwortlich, dass die Denkmalpflege überhaupt durchgeführt werden darf.
Denkmalschutz gibt rechtlichen Rahmen für die Denkmalpflege
Möchte man ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude restaurieren, muss man sich an rechtliche Vorgaben halten. Ziel des Denkmalschutzes ist es, die ursprüngliche Form der Gebäude und ihren historischen Hintergrund dauerhaft zu erhalten. Ganze Gebäude oder einzelne Teile eines denkmalgeschützten Gebäudes können restauriert werden. Für die Restaurierung einer Klinkerfassade ist es wichtig, dass sich die neuen Klinkersteine nahtlos in das Gesamtbild der Fassade eingliedern. Der Klinker-Profi unterstützt Sie dabei, den richtigen Klinkerstein für Ihr Vorhaben zu finden.
Fördermöglichkeiten für Denkmalpflege
Zusätzlich können beim Bundesdenkmalamt Förderungen für denkmalgeschützte Gebäude beantragt werden. Kosten und Arbeitsaufwand werden dafür berücksichtigt. Daneben gibt es verschiedene Förderprogramme der Gemeinden und Städte. Man sollte sich an einen Fachmann oder Berater wenden, um alle wichtigen Informationen im Blick zu haben.
Das müssen Sie beim Restaurieren denkmalgeschützter Immobilien beachten
- Jede Restaurierung einer denkmalgeschützten Immobilie ist genehmigungspflichtig. Hohe Bußgelder bis hin zum Rückbau können drohen. Erst nach dem Antrag und der darauf erhaltenen Genehmigung darf mit der Restaurierung begonnen werden.
- Entweder ist die Gemeinde, die Stadt oder übergeordnet das Land für den Denkmalschutz verantwortlich. Die Bestimmungen können darüber hinaus zwischen den verschiedenen Instanzen variieren.
- Wichtig zu beachten: Es kann das ganze Gebäude unter Denkmalschutz stehen oder nur einzelne Teile.
- Wir empfehlen sich von einem Fachmann beraten zu lassen.
- Unwiderruflich ist: Denkmalgeschützte Gebäude müssen mit historischem Baumaterial restauriert werden.
- Die ursprüngliche Art der Bauweise muss erhalten bleiben. Bedeutet: in erster Linie sollte versucht werden, das vorhandene Material wieder aufzubereiten und einsatzfähig zu machen. Dies ist jedoch nicht immer möglich und es muss Ersatzmaterial oder neues Material besorgt werden. An diesem Punkt kommen wir ins Spiel – der Klinker-Profi kann dabei helfen, den passenden Klinkerstein für die Restaurierung eines Altbestandes zu finden. Schreiben Sie uns gerne eine formlose Anfrage und wir beraten Sie.
- Ebenso interessant zu wissen: Die finanziellen Kosten für die Restaurierung eines denkmalgeschützten Gebäudes können steuerlich geltend gemacht werden.
- Die KfW bietet das Programm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ an. Man kann einen Kredit oder Zuschuss für sein Projekt anfordern. Die Suche nach weiteren Förderprogrammen ist immer empfehlenswert.
Sanierung einzelner Klinkerfassaden
Die Sanierung einer Klinkerfassade umfasst kleinere oder größere Reparaturen – einzelne Steine bis hin zur kompletten Fassade. Es wird sozusagen eine Modernisierung der Fassade vorgenommen. Grundsätzlich kommt es kaum vor, dass größere Teile einer Klinkerfassade erneuert werden müssen, außer die Statik des Hauses ist gefährdet.
Schadensanalyse – was ist an der Fassade zu tun?
Zunächst muss das Ausmaß des Schadens analysiert werden. An der widerstandsfähigen Klinkerfassade können aufgrund von z. B. Witterung – aber auch unabhängig davon – Schäden entstehen. Die Fugen können brüchig werden, Verschmutzungen sich ablagern, einzelne Klinkersteine können z. B. Risse aufweisen oder größere Teile der Fassade sind beschädigt.
Schnelle Reaktion häufig wichtig
Wichtig ist es, schnell zu reagieren, damit der Schaden sich nicht vergrößert und die Immobilie womöglich an Wert verliert. Nicht immer müssen die Klinker ausgetauscht werden. Neu zu verfugen oder eine Imprägnierung bieten sich ebenso an. Die Wirkung von Fugen ist nicht zu unterschätzen. Informationen über die Pflege und Reinigung von Klinkersteinen sind hier nachzulesen.
Selbst machen oder vom Profi machen lassen?
Die Sanierung der Fassade kann mit geeigneter Erfahrung selbst durchgeführt werden oder man überlässt diese Aufgabe einem Unternehmen, welches sich auf Fassadensanierung spezialisiert hat. Schreiben Sie uns gerne eine formlose Anfrage und besprechen mit uns ihr Vorhaben. Wir finden den passenden Klinkerstein für die Sanierung der Klinkerfassade.